Erfinder der Bachblütentherapie ist der britische Arzt Edward Bach. Er kam durch die klassische Homöopathie zu den Bachblüten und begann im Jahre 1929 die ersten Patienten mithilfe von Blüten zu behandeln und zu heilen.
Nach Bachs Auffassung liegen die Krankheitsursachen im Inneren des Lebewesens, weil Gefühle und Einstellungen einen bestimmten Einfluss auf Organe ausüben. Diese rufen ein seelisches Ungleichgewicht hervor, welches es zu heilen gilt.
Es gibt 38 Bachblüten. Jeder einzelnen Blüte sind negative wie auch positive Gemütszustände zugeordnet. Befindet sich die Seele in Disharmonie, so überwiegen die negativen Eigenschaften.
Ziel ist es, die Disharmonie zwischen Seele und Persönlichkeit zu beheben, sodass die positiven Gemütszustände überwiegen. Durch die Verabreichung von Bachblüten können sowohl akute, als auch länger bestehende Gemütssymptome gelindert oder geheilt werden. Die von Bach entdeckten Blüten-Essenzen können weder Schäden noch Suchterscheinungen hervorrufen.
Das neue Tierarzneimittelgesetz tritt am 28.1.2022 in Kraft. Diese EU-Verordnung sieht vor, dass Tiere Humanarzneien nur noch auf tierärztliches Rezept erhalten. Die meisten Mittel, mit denen ich arbeite, sind Humanarzneien. Ich darf ab dem 28.1.2022 ausschließlich dem mir genannten behandelnden Tierarzt die Mittel und Dosierung mitteilen.