Die erste Behandlung samt Untersuchung und Therapie nimmt in der Regel 1 bis 1,5 Stunden in Anspruch. Bitte planen Sie deshalb ausreichend Zeit ein.
Es wäre hilfreich, wenn beim ersten Termin folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
- chronologische Auflistung der bisherigen Krankheitsverläufe mit Angaben der Beschwerden und der Behandlung (Medikamente)
- derzeitige Medikamente und die dazugehörigen Beipackzettel
- Impfpass bzw. Equidenpass
- Befunde, Blutbilder und vorhandene Röntgenbilder des Tierarztes
- Futterplan des Tieres
- Lieblingsdecke bei Besuch in meiner Praxis
In meiner Praxis sollen sich Mensch und Tier wohlfühlen, deshalb werden große Hunde generell am Boden behandelt. Ängstliche Tiere behandele ich ohne Zwang und mit viel Geduld. Schließlich soll ihr Tier gerne in die Praxis kommen!
Für jedes Tier wird nach ausführlicher Anamnese (Befragung des Tierhalters) und Untersuchung ein individueller Therapieplan mit Ihnen besprochen. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich Ihren Tagesablauf und die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten. Was nützt ein toller Therapieplan, wenn Sie die Medikamente hierzu nicht kaufen können?
NACH DER BEHANDLUNG
Ganz wichtig ist für mich, dass Sie im Kontakt mit mir bleiben und mich über die Fortschritte oder eventuelle Stagnationen zeitnah informieren. Ein Heilpraktiker kann nur gute Arbeit leisten, wenn der Patientenbesitzer regelmäßig eine Rückmeldung gibt. Jede kleinste Veränderung ist für mich ein wertvoller Hinweis.
IHR KONTAKT ZU MIR
Um ausreichend Zeit für Sie und ihren Liebling zu haben, arbeite ich nur mit festen Terminen. Fragen zu Behandlungspreisen sowie Terminvereinbarungen beantworte ich Ihnen gerne am Telefon oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie erreichen mich in der Praxis unter 0 45 32 / 28 00 88 5 oder mobil unter 0176 / 24 54 87 85 (Montag bis Freitag 8 Uhr - 19 Uhr). Persönlich bin ich am besten Montag bis Donnerstag ca. 14:30 Uhr erreichbar. Am Wochenende bitte nur in NOTFÄLLEN anrufen. Ansonsten bitte den Anrufbeantworter benutzen.
Übrigens sind Fernbehandlungen unseriös und sogar verboten nach dem Gesetz. Es muss immer eine vorherige Anamnese samt Untersuchung erfolgen!
HeilmittelwerbeGesetz § 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).